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Private Guided Tour

Explore Trier's Best

2 Std.
120 US-Dollar
Location 1

Beschreibung

Customize your Trier experience with a private guided tour. Our guide will tailor the tour according to your interests, ensuring a memorable exploration of the city's top attractions and hidden gems.


Kontaktangaben

  • 500 Terry Francine Street, 6th Floor, San Francisco, CA 94158

    123-456-7890

    info@mysite.com


#IMPRESSUM

Nach § 19 UStG bin ich Kleinunternehmer. Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Angaben gemäß § 5 TMG: Gregor Boritzki Klausenerstr 6 54296 Trier

#AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber (Besteller, Gast) und dem Gästeführer. 1.Grundlage Vertragspartner einer Führung/Rundfahrt sind der Kunde/Besteller/Auftraggeber (nachfolgend 'Gast' genannt) einerseits und der Gästeführer andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Vertragsparteien ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen. 2. Vertragsabschluss a) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die vom Gast gewünschte Leistung vom Gästeführer oder Vermittler schriftlich bestätigt wurde. Sämtliche Absprachen, Nebenabsprachen und Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder telefonisch (wenn möglich mind. 24h vorher) mit dem Gästeführer vereinbart sind. b) Ist die Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu widersprechen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen. 3. Leistungen a) Die geschuldete Leistung des Gästeführers geht aus der schriftlichen Bestätigung hervor. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Gästeführer und sollen schriftlich fixiert sein. b) Situationsbedingte Anpassungen von Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss notwendig werden und von dem Gästeführer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden (z.B. Straßensperren, Baumaßnahmen, Änderung von Öffnungs-/Schließungszeiten…) sind gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen. c) Soweit nicht anders beschrieben oder vereinbart, beträgt die maximale Größe für Gruppen bei (teilweise oder ganz) fußläufigen Führungen 25 Personen. d) Für Schülergruppen gilt die Klassenstärke inklusive der Aufsichtspersonen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuellen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei einer Gruppe bleiben muss. Die Gästeführer übernehmen hier keine Aufsichtspflicht. e) Soweit nicht anderweitig beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt. f) Die Führung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. g) Der Gästeführer ist im Falle seiner Verhinderung berechtigt, die Führung einem geeigneten Gästeführer zu übertragen. 4. Abwicklung der Führungsleistung a) Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, dem Gästeführer diese Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen. b) Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Gästeführung einzuhalten; danach gilt die Führung als ausgefallen. c) Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen ihr und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. d) Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen gegenüber dem Gästeführer sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers als erheblich mangelhaft betrachtet wird und diese Mängel trotz entsprechender Beanstandung nicht abgestellt werden. e) Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der er am Tag der Führung erreichbar ist. 5. Preise a) Die Preise von Führungsleistungen sind aus den Informationsunterlagen bzw. schriftlichen Angeboten des Gästeführers ersichtlich. Zu zahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen. b) Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt des Führungsbeginns. c) Soweit nicht anders vereinbart, ist das Führungshonorar unmittelbar vor Führungsbeginn vom Gast direkt und bar an den Gästeführer zu zahlen. Der Wunsch zur Rechnungsstellung muss bei der Buchung mitgeteilt werden und ist Bestandteil der Auftragsbestätigung. Bei Auslandsüberweisungen gehen alle anfallenden Bankgebühren und Spesen zu Lasten des Gastes. d) Bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung wird das gesamte Honorar fällig. e) Wird die geplante Zeitdauer der Führung auf Wunsch des Gastes verlängert und stimmt der Gästeführer zu, die Gruppe weiter zu führen, so ist bei einer Verlängerung von bis zu 60 Minuten ein Honorarzuschlag von 1 Stunde fällig. f) Sollten die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist der Gästeführer berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten. g) Eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. für Eintritte, AntikenCard, Verpflegung, Transporte, weitere Führungen, etc.), die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort bar zu zahlen. h) Der Gästeführer unterliegt als Kleinunternehmer § 19 UStG und erhebt keine Umsatzsteuer. 6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen a) Nimmt der Gast ohne Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer zu vertreten ist, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so ist der Gast zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen besteht nicht. b) Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko) 7. Rücktritt Stornierung und Änderungen a) Dem Gästeführer sind Rücktritte oder (Teil-)Stornierungen während der üblichen Geschäfts-/Dienstzeiten vorzugsweise schriftlich mitzuteilen, Montags - Freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. b) Bei kurzfristiger Stornierung durch den Gast entsteht ein Anrecht auf ein Ausfallhonorar für den Gästeführer. Die Fristen und Fälligkeiten sind unter den Punkten 7.1 und 7.2 geregelt. Sofern dem Gästeführer Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter entstanden sind, werden diese dem Gast zusätzlich berechnet. 7.1. Gruppenführungen (Fuß bzw. kombinierte Fuß --/Bus Führungen) a) Der Gast oder der Gästeführer kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei gekündigt/storniert werden. Stornierungen sind dem Gästeführer während der üblichen Dienstzeiten mitzuteilen, üblicherweise werktags von 9 bis 16 Uhr. b) Bei Stornierungen durch den Gast bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin sind 50 % des vereinbarten Honorars fällig. c) Bei Stornierungen durch den Gast weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig. 7.2. Halbtages und Ganztagesfahrten a) Der Gast oder der Gästeführer kann den Auftrag bis 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen. b) Bei Stornierungen durch den Gast vom 7. bis 4. Tag vor Führungsbeginn werden 30 % des Honorars fällig. c) Bei Stornierungen durch den Gast ab dem 3. Tag vor Führungsbeginn werden 75 % des Honorars fällig. d) Bei Stornierungen durch den Gast von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, bei Nichterscheinen der Gruppe ohne vorherige Stornierung oder bei einer Wartezeit des Gästeführers von mehr als 30 Minuten wird das gesamte Honorar fällig. 8. Bild und Tonaufnahmen Film-, Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind nur nach Absprache mit dem Gästeführer gestattet. 9. Haftung des Gästeführers a) Der Gästeführer haftet gegenüber dem Gast und seinen Begleitern nicht, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. b) Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (Schadenersatzansprüche aus Verschuldungs- und Gefährdungshaftung). Erfasst werden auch solche Ansprüche, die gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen können. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei Übernahme einer Garantie. Ausgenommen hiervon ist auch die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht werden. c) Bei Erfüllungsgehilfen ist jegliche Haftung (auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ausgeschlossen; für Leistungsträger etc. haftet der Gästeführer nicht. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden. d) Vorsorglich wird die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, auf das einfache Entgelt begrenzt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist sowie für den Fall, dass der Gästeführer allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich gemacht wird. 10. Unwirksame Bestimmungen und Gerichtsstand Salvatorische Klausel: Sofern eine Bestimmung der vorliegenden AGB nichtig sein sollte, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Der Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung. Der Gerichtsstand ist Trier.

#DATENSCHUTZ

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Gregor Boritzki Fotos: Privat Steuer Nr.: 42/018/30701 Finanzamt Trier Ich begrüße Sie auf meiner Homepage. Ich weise darauf hin, dass sich diese Homepage und sämtliche Informationen auf der Homepage nach deutschem Recht richten. Jeder Benutzer erkennt mit dem Weiterblättern der Seite an, dass sich die Beziehung zwischen ihm und mir ausschließlich nach deutschem Recht richtet. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG Haftung für Inhalte Die Informationen auf diesen Internetseiten beruhen auf bestem Wissen und Gewissen und wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Ich übernehme jedoch keine Haftung für die sachliche Richtigkeit der zusammengestellten Informationen. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann ich keine Gewähr übernehmen. Als Dienstanbieter bin ich gemäß § 7 Abs.1 TMG für die eigenen Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. 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Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandete Seite oder Teile dieser Internetseite in angemessener Frist entfernt wird, bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst wird, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich gänzlich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 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